Menthol Verbot EU - Was es für Shisha Tabak bedeutet

  • 12. Mai 2020
  • Monsieur Fumee

Ab dem 20.5 gilt eine neue EU Richtlinie, die den Zusatzstoff Menthol in allen Tabakerzeugnissen verbietet. Was das für Shisha Raucher bedeutet und welche Lösungen sich die Branche überlegt, klären wir in diesem Artikel.

Auch Shisha Tabak vom Verbot betroffen

Die Richtlinie zielte vor allem auf Zigaretten mit Menthol ab, die durch ihren angenehmeren Geschmack den Einstieg ins Rauchen erleichtern. Damit konnten Gruppen erreicht werden, die normalerweise keine Zigaretten rauchen, aber durch das Menthol auf den Geschmack kommen.

Da in der Richtlinien nicht nur von bestimmten Produkten gesprochen wird, sondern allgemein Tabakerzeugnisse beschrieben sind, betrifft die Regel auch Shisha Tabak.

Welche Stoffe werden konkret verboten?

Dabei werden eine ganze Reihe von Stoffen verboten, die den frischen Geschmack in Tabakwaren bringen. Insgesamt zählt die Liste aus der Tabakerzeugnisverordnung (abgekürzt: TabakerzV) über 40 Stoffe, die in Zukunft nicht mehr in Tabakwaren vorkommen dürfen. Dazu zählen auch die Stoffe Menthol und Methon, die häufig für die Kühle im Tabak verwende wurden.

Hier ist ein Auszug aus der gesamten Liste:

aa)

  • Menthol (CAS-Nr. 1490-04-6)
  • (-)-Menthol (CAS-Nr. 2216-51-5)
  • (+)-Menthol (CAS-Nr. 15356-60-2)

bb)

  • Menthon (CAS-Nr. 89-80-5)
  • (-)-Menthon (CAS-Nr. 14073-97-3)
  • (+)-Menthon (CAS-Nr. 3391-87-5)
  • L-Carvon (CAS-Nr. 6485-40-1)
  • Geraniol (CAS-Nr. 106-24-1)
  • Linalool (CAS-Nr. 78-70-6)
  • 1,8-Cineol (Eukalyptol) (CAS-Nr. 470-82-6)
  • Hydroxycitronellal (CAS-Nr. 107-75-5)

Da nicht nur explizit der Stoff Menthol betroffen ist, könnten nicht nur offensichtlich Mentholhaltige Shisha Tabaks verboten werden. Es könnte auch sein, dass ein fruchtiger Tabak, der einen der Zusatzstoffe verwendet, in Zukunft nicht mehr so verkauft werden darf.

Die Alternative – nachträglich Menthol zugeben

Da es in Zukunft nicht mehr möglich sein wird die oben genannten Stoffe direkt in den Tabak zu mischen, werden einige Sorten wie die Klassiker Traube Minze in ihrer normalen Form vom Markt verschwinden. Dennoch arbeiten die Hersteller bereits an einer Lösung, um weiterhin auf einem legalen Weg die mentholhaltigen Sorten anbieten zu können. 

Ein Ansatz ist es, dass der Kunde selbst den Minz oder Ice Geschmack über einen extra Shot mit Melasse oder Aroma hinzufügt. Die Rohstoffe Menthol oder Menthon sind schließlich nicht komplett verboten und der Kunde darf sich im Nachhinein selbst eine Tabakmischung anrühren.

Dabei kann der Kunde sogar selbst dosieren wie viel Minze bzw. Ice er in seinem Tabak haben möchte. Auf der anderen Seite könnte das dazu führen, dass jeder Tabak praktisch anders schmeckt und man jedes mal wieder das perfekte Mischverhältnis finden muss. Außerdem könnten so Mehrkosten für den Kunden anstehen, da er noch zusätzlich zum Tabak den Shot kaufen muss. 

Eine andere Option ist natürlich das Erforschen neue Inhaltsstoffe zu finden, die nicht verboten sind, aber den selben Effekt hervorbringen. Das könnte aber einige Zeit dauern und es ist auch nicht gewiss, ob ein neuer Stoff die selbe Qualität wie zuvor haben wird.

Am wahrscheinlichsten ist daher, dass die Hersteller auf das zwei Produktesystem wechseln. Viele haben dies auch schon angekündigt und Molasse Shots entwickelt. Bis alle Sorten umgestellt sind, könnte es möglicherweise dauern. Daher ist es nicht unwahrscheinlich, dass in den kommenden Wochen und Monaten ein paar Engpässe bei einigen Shisha Tabaks geben wird. 

 

 

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